Büroservice für Selbstständige und Kleinunternehmer in Möglingen
Effektive Buchhaltung für Selbstständige und Kleinunternehmer!
MS Büroservice wendet sich an alle Kleinunternehmer oder Selbstständige:
- die nicht Bilanzierungspflichtig sind und damit eine einfache Buchführung (EÜR) durchführen dürfen.
(max. 80.000 Euro Gewinn p.a. / max. 800.000 Euro Umsatz p.a. - Stand 2025) - denen Ihre Buchführung zu viel und zeitaufwendig ist.
- die nicht eine kostenpflichtige, teure und komplizierte Buchführungssoftware anwenden wollen.
Geeignete Branchen sind: Ein-Personen-Selbständige vielfältiger Art, Friseur, Kosmetikstudio, Hundefriseursalon,
Handwerker, u. v. m.
Vielfältiger Büroservice für Ihren Erfolg!
MS Büroservice möchte Sie unterstützen um den enormen zeitlichen Buchhaltungsaufwand so gering und einfach wie möglich zu gestalten und bietet als Dienstleister eine einfache und übersichtliche vorbereitende Buchführung nach StBerG § 6 Nr. 3 und 4 an indem Sie am Monatsende schnell und übersichtlich Ihre Einnahmen und Ausgaben überblicken können, sowie den daraus erzielten Gewinn.
In einer vorläufigen Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) spiegeln sich zudem die Abschreibungen (AfA), Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), diverse anteilige Privatentnahmen (Privatanteil Telefonkosten etc) , sowie Reise und Bewirtungskosten etc. wieder, indem Sie Ihre Finanzen übersichtlich auf einer Seite erkennen können.
Sofern Sie Umsatzsteuerpflichtig sind und Ihre Umsatzsteuervoranmeldung selbst vornehmen wollen erhalten Sie eine Übersicht Ihrer periodisch zu zahlenden Umsatzsteuer, welche Sie selbstständig und leicht in das Elsterportal übertragen können.
Und wenn Ihnen ein Steuerberater zu teuer ist und das EÜR Formular in Elster selbst befüllen wollen erhalten Sie hierzu eine vorläufige strukturierte EÜR Übersicht welches Sie entsprechend übertragen können um Ihre Steuererklärung selbst vorzunehmen.
Sie können auch einige Buchhaltungsaufgaben selbst mit vorbereiten, indem Sie z. Bsp. Die Einnahmen zwar selbst erfassen aber die Ausgaben und die BWA Übersicht nicht selbst erfassen wollen und können.
Dies übernimmt MS Büroservice gerne für Sie.
Effiziente Belegerfassung für Ihr Büro!
- Belegerfassung Klassisch in Papierform oder als digitalisierter Scan
- Belegzuordnungen zu BWA / EÜR-Positionen
- Datenerfassung zur vorbereitenden Buchhaltung von Geschäftsvorfällen mit Belegzuordnung
- Auf Wunsch Excel-Datenlieferung der Einnahmen/Ausgaben an Steuerberater für dessen Steuerprogramm zur Erstellung der Steuererklärung.
Weitere Dienstleistungen!
- Kassenbuch
- Lohnabrechnungen erstellen
- Offene Posten pflegen, Mahnungen
- Telefonservice, Kundenservice, Recherchen
- Schriftliche Korrespondenz
Hinweise!
MS Büroservice weißt darauf hin das keine steuerberatende Mitteilungen und Ratschläge nach StBerG § 6 Nr. 3 und 4 gegeben werden können und dürfen.
Wie sieht das ganze aus!
Hier sehen Sie einige Beispiele wie sich Ihre Buchhaltung darstellt.
Einnnahmenbuchung
Erfassung der Einnahmen aufgrund der Rechnungsstellung an Kunden oder Erfassung von Laufkundschaft bzw. Tageseinnahmen mit Grundlage Ihres Kassenbuches und Kartenzahlungen.

Ausgabenbuchung
Erfassung der Ausgaben aufgrund von Eingangsrechnungen mit Zuordnung zur EÜR und der BWA

BWA Gesamtübersicht
Sie erhalten eine vorläufige monatliche Gesamtübersicht (BWA) über Ihre Einnahmen und Ausgaben und deren Gewinnermittlung. Berücksichtigt werden auch anteilige Abschreibungen (AfA und GWG), diverse anteilige Privatentnahmen, sowie Reise und Bewirtungskosten etc.

Umsatzsteuerzahlungsübersicht
Sofern Sie Umsatzsteuerpflichtig sind erhalten Sie die notwendige Zahlungsübersicht monatlich/quartalsweise für Ihre Umsatzsteuervoranmeldung welche sie in Elster übernehmen können.

EÜR Formblatt
Sofern Sie Ihre jährliche Steuererklärung selbst vornehmen wollen erhalten Sie eine vorläufige und vorbereitete EÜR–Übersicht um diese für Ihre Steuererklärung in Elster übertragen zu können.

Abschreibungen (AfA)
Wenn Sie abzuschreibende Wirtschaftsgüter haben werden diese in einer Übersicht dargestellt und in der BWA dargestellt. Das gleiche gilt auch für Sammelposten von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG).

Reisekosten und Spesen
angefallene Reisekosten und Spesen werden übersichtlich dargestellt

Bewirtungskosten
Bewirtungskosten werden anteilig berücksichtigt

Entfernungspauschale
Bei Fahrtkosten zu Ihrer ersten Tätigkeitstelle (von Zuhause bis zum Arbeitsplatz)

Privatanteilige Kosten
Sofern Sie einen Privatanteil Ihrer Telefonkosten oder Softwarelizenzen haben erhalten Sie ebenfalls eine Übersicht.

Was kostet das?

